In letzter Zeit wurde immer wieder mit einem Auszug aus einem Urteil von 2016 versucht, der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) das Recht einer Gewerkschaft, auf Teilnahme an Personalversammlungen zu verwehren.
Zuletzt hat der Personalrat der Stadt Delmenhorst ein Verbot für eine DFeuG Teilnahme ausgesprochen.
Dies haben wir nun zum Anlass genommen und unser Recht auf Teilnahme einer Personalversammlung per einstweiliger Verfügung erwirkt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun entschieden: Eine Teilnahme ist zu gestatten. Als einer der Gründe wurde angegeben, dass die Deutsche Feuerwehr- Gewerkschaft, „...als Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrecht zu qualifizieren ist.“ Beschluss vom 20.02.2020 (9 B 418/20)
Für uns war und ist nicht nachvollziehbar wieso Personalratsvorsitzende eine Teilnahme unserer Fachgewerkschaft auf der ordentlichen Personalversammlungen verhindern wollen und somit eine gerichtliche Entscheidung unumgänglich war. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie am Beispiel der Stadt Delmenhorst bei den doch sehr speziellen Feuerwehr-Themen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, ist eine Teilnahme durch Fachgewerkschaften, aus unserer Sicht, an einer solchen Personalversammlung sinnvoll, notwendig und sogar rechtlich vorgesehen.
Es ist für uns und unsere Kolleginnen und Kollegen immer wieder enttäuschend, dass Ressourcen vergeudet werden um vermeintliche Gegner zu „ärgern“, statt sachorientiert Probleme zu lösen. Dazu der Landesvorsitzende Niedersachsen der DFeuG, Harald Steinmann: „Es ist bezeichnend, mit welchen Mitteln hier gegen eine Fachgewerkschaft vorgegangen wird, um die eigentlichen Probleme nicht anfassen zu müssen. Eine Posse die jetzt hoffentlich beendet wurde!“
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